Befugte Stelle für Barrierefreie Literatur an der Universität Hamburg Susanne Peschke, Marie-Luise Schütt & Sven Degenhardt Ausgangspunkt: Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule ist der barrierefreie Zugang zu Literatur ein wichtiger Baustein. Damit allen Studierenden – mit und ohne Beeinträchtigung – chancengleiche Bildungsteilhabe ermöglicht wird, ist der Zugang zu Fachliteratur von hoher Relevanz. Jedoch ist lediglich ein geringer Teil der Literatur in einem barrierefreien Format verfügbar. Ziel des Marrakesch-Vertrags ist es die bestehende „Büchernot“ für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung abzubauen. Hierfür wurden die formalen Hürden durch das Urheberrecht für diese Personengruppe gesenkt und befugte Stellen zur Verbreitung der Literatur vorgesehen (BGBl 2018). Seit Dezember 2022 ist das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen der Universität Hamburg als vierte bundesdeutsche Hochschule beim Deutschen Patent und Markenamt als befugte Stelle eingetragen. Was ist eine befugte Stelle? Befugte Stellen sind Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise Bildungsangebote oder barrierefreien Lese- und Informationszugang für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zur Verfügung stellen (§ 45c Absatz 3 des UrhG). Sie können berechtigten Personen Literatur in barrierefreien Formaten zur Verfügung stellen, diese Dateien speichern und an andere befugte Stellen weitergeben. Anforderungen zur Implementierung der befugten Stelle an der Universität Hamburg - Erarbeitung des Prozesses zur Prüfung der berechtigten Personen laut Vertrag von Marrakesch - Ausarbeitung der Prozesse zum Literaturzugang für berechtigte Personen mit der SUB sowie den Fachbibliotheken der UHH - Konzeption der Internetseite und Benutzungsordnung für die befugte Stelle - Etablierung von Informations- und Schulungsangeboten für E-Learningbüros und Medienzentren zur Aufarbeitung barrierefreier Literatur - Etablierung eines gemeinsamen Katalogs für barrierefreie Literatur mit weiteren befugten Stellen deutscher Hochschulen (Weiterentwicklung Sehkon) Netzwerk der befugten Stelle zur Bereitstellung barrierefreier Literatur: - Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) - Fachbibliotheken UHH - Medienzentren der Fakultäten - E-Learningbüros der Fakultäten - Bibliotheksleitungsrunde der UHH und der SUB - Weitere befugte Stellen deutscher Hochschulen Herausforderungen: - Notwendige Einbindung verschiedener Akteur:innen: Zur Umsetzung der Maßnahmen sind viele unterschiedliche Akteur:innen erforderlich. - Bewusstsein schaffen: Das Konzept und die rechtliche Verankerung der digitalen Barrierefreiheit und damit auch der Bereitstellung barrierefreier Literatur müssen bekannt gemacht werden. - Etablierung neuer Strukturen: Die Umsetzung ist teilweise komplex und erfordert eine Veränderung vorhandener Prozesse. - Vernetzte Expertise: Die Erstellung barrierefreier Dokumente erfordert spezifisches Wissen sowohl in Bezug auf Standards der Barrierefreiheit als auch auf fachliche Inhalte. Ausblick (nächste Schritte): - Etablierung von Prozessen zur Aufbereitung barrierefreier Literatur - Inklusives Publizieren: Ab 2025 sind auch private Institutionen wie Verlage zu Barrierefreiheit verpflichtet (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) - Implementierung des Themas Barrierefreiheit in den OpenAccess-Strategien - Weiterentwicklung des Format EPUB 3 als gemeinsames Austausch-Dateiformat und Entwicklung dafür notwendiger Software-Anwendungen für befugte Stellen Kontakt befugte-stelle@uni-hamburg.de Literatur: BGBl (2008): Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. BGBl (2018): Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung. BGBl (2022): Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Degenhardt, Sven (2022) Digitale Transformation an Hochschulen - nicht ohne Barrierefreiheit. In: blind-sehbehindert, 142, 4, 260-264. Degenhardt, Sven (2019) Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie an Hochschulen: Befugte Stellen - Universal Design - Born Accessible Publishing. In: Bibliotheksdienst, 53, 10-11, 652-661. Imhoff, Claudia; Mattert, Jana (2019): Wissen zugänglich für Alle – Barrierefreier Zugang zu Fachliteratur und Studienmaterial. In: Bibliotheksdienst, 53 (10-11), 686-693. Schütt, Marie-Luise; Peschke, Susanne (2022): DigiSnack. Fachliteratur für alle Studierenden – was kann ich als Lehrende:r tun?. URL: https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/DigiSnackBar_Fachliteratur_Lehrende.pdf