Spielplatzgestaltung im Rahmen der Inklusion Definition: Inklusion auf Spielplätzen meint die Möglichkeit der Nutzung bzw. Teilhabe am Spiel durch alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder individuellen Fähigkeiten.   Was ist nicht gemeint? Separieren ist nicht im Sinne der Idee, die das Miteinander fördern will. Inklusion bedeutet also nicht, dass zusätzlich zur bisherigen Spielplatzausstattung z. B. noch eine Rollstuhlfahrerschaukel aufgestellt wird, die lediglich von der Zielgruppe Rollstuhlfahrer genutzt werden kann, sondern dass gemeinsames Spielen ermöglicht wird. Inklusion bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschätzung. Rechtliche Grundlagen: Bei der Gestaltung eines inklusiven Spielplatzes müssen einige rechtliche Grundlagen beachtet werden. Dazu gehört das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG; §4 Barrierefreiheit). Außerdem die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK; Art. 23 Förderung behinderter Kinder; Art. 31 Beteiligung an Freizeit) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; Art. 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport). Anforderungen: Die Anforderungen für inklusive Spielplätze sind in den Normen DIN 18034-1 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb), DIN 33942 (Barrierefreie Spielplatzgeräte) und DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden) festgehalten. Vorteile inklusiver Spielplätze: Inklusiv gestaltete Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche mit Einschränkung eine Bereicherung – aber auch für Kinder ohne Behinderung hat das seine Vorteile: - Förderung der sozialen Kompetenz durch die Offenheit, Rücksicht und Empathie gegenüber Menschen, die Einschränkungen haben - Zugewinn für das komplette gesellschaftliche Miteinander - Gegenseitiges Abschauen von individuellen Fähigkeiten - Förderung der Entwicklung und Selbstständigkeit eingeschränkter Kinder - Steigerung des Selbstwertgefühls eingeschränkter Kinder durch Erfolgserlebnisse Konzept: Ein inklusiver Spielplatz bietet allen Kindern die Chance, an Aktivitäten teilzunehmen, die ihren individuellen Entwicklungsbedürfnissen entsprechen. Das Ziel ist es, ein harmonisches Miteinander zu schaffen, bei dem alle Kinder aktiv am Spiel beteiligt werden. Bei einem inklusiven Spielplatz müssen verschiedene Beeinträchtigungen mit unterschiedlich starker Ausprägung bedacht werden. Kinder mit Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit brauchen leicht zugängliche, ebenerdige Spielgeräte, Spezielle Inklusionsgeräte und Geländer. Es muss zudem darauf geachtet werden, keine unnötigen Stolperfallen entstehen zu lassen. Kinder mit einer eingeschränkten Sehfähigkeit oder Blindheit benötigen Spielelemente zur taktilen Stimulation und kontrastreiche Spielgeräte. Kinder mit einer eingeschränkten Hörfähigkeit brauchen Spielelemente mit Sichtkontakt zu anderen, sowie Bild- und Farbsymbole zur Markierung von Gefahren. Kindern mit einer kognitiven Beeinträchtigung benötigen z.B. Fantasieanregende Rollenspiele und Rückzugsbereiche. Partizipation – Mitgestaltung: Im Rahmen einer Sozialraumanalyse wurden die Kinder und Jugendlichen des Bildungszentrum Hören-Sehen-Kommunikation (Deutsches Taubblindenwerk gGmbH) gebeten einen Fragebogen auszufüllen. In diesem wurden die Art der Beeinträchtigung, Vorlieben (Spielplatzgeräte), Schwierigkeiten und Wünsche abgefragt. Beispiele für inklusive Spielplätze: Bilder und Videos von inklusiven Spielplätzen und Spielplatzgeräten.